Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlungsagentur Ansa-Vital Vermittlungsagentur für eine 24h-Seniorenbetreuung und Pflegehilfe


Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Vereinbarungen, die zwischen der AnSa-Vital Vermittlungsagentur – Pflegevermittlung (nachfolgend: Vermittler – AnSa-Vital) und den Nutzern ihrer Services zustande kommen. Sofern zwischen dem Nutzer und AnSa-VitalVermittlungsagentur bereits eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, haben diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits dann Gültigkeit, wenn auf ihre Einbeziehung bei Abschluss von zukünftigen Einzelverträgen lediglich gesondert verwiesen wird. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Sicherheit der interaktiven Kommunikation der Nutzer des Services. Sie definieren die Bedingungen, unter denen die Benutzung der AnSa-VitalVermittlungsagentur und deren Angebote und Services erfolgt. Für alle Nutzer der AnSa-VitalVermittlungsagentur und deren Services gelten ausschließlich diese AGB, auch wenn die Nutzung oder der Zugriff außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Wenn Sie mit der Geltung unserer AGB nicht einverstanden sind, kann eine Registrierung als Mitglied und eine Nutzung der Services (inklusive der Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften) nicht erfolgen. Der Nutzer akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen indem er beim Online-Service die Erklärung (wörtlich oder sinngemäß) “Haben Sie die AGB gelesen und akzeptieren Sie diese?” durch klicken auf die Checkbox “Ja” bestätigt. Damit werden diese AGB Vertragsbestandteil. Der Nutzer akzeptiert die AGB, wenn er einen Vermittlungsvertrag mit der AnSa-Vital Vermittlungsagentur abschließt.

1. Vermittlungsgegenstand
Die Firma AnSa-Vital Vermittlungsagentur – Pflegevermittlung vermittelt dem Kunden einen Dienstleistungsvertrag mit einem Partnerunternehmen aus einem osteuropäischen EU-Land. Die Leistungserbringung, Konditionen und Abrechnung ergeben sich aus diesem Vertrag. AnSa-Vital Vermittlungsagentur ist auf die individuelle Vermittlung qualifizierter polnischer Pflegekräfte spezialisiert, die aufgrund einer Entsendebescheinigung im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit in Deutschland arbeiten. Die Pflegekräfte sind bei einer polnischen Firma angestellt, von deren sehr hoher Qualität (sowohl gegenüber Kunden als auch gegenüber den Mitarbeiter.

2. Beratungsleistungen AnSa-Vital Vermittlungsagentur – Pflegevermittlung
Alle Beratungsleistungen durch der AnSa-Vital Vermittlungsagentursind sind für den Kunden kostenfrei. Diese freiwilligen Leistungen können somit auch nicht eingeklagt werden. Für die Informationen in dieser Homepage, sowie für die Bertungsleistungen wurde sorgfältig recherchiert. Für die kostenfreie Nutzung der Informationen bzw. Beratungsinformationen wird weder Garantie noch die juristische Verantwortung übernommen. Verbindliche Auskünfte werden von Rechtsanwälten oder Steuerberatern erteilt. AnSa-Vital Vermittlungsagentur berät entgeltlich zur Inanspruchnahme von Haushalts- und Betreuungsdienstleistungen zwischen dem Kunden und professionellen Dienstleistern (nachfolgend als „Betreuungsdienstleister“ bezeichnet) über Haushaltshilfen und/oder über pflegeunterstützende Betreuung im eigenen Zuhause des Kunden bzw. der betreuungsbedürftigen Person. AnSa-Vital Vermittlungsagentur berät den Kunden dabei über den Leistungsumfang der Betreuungsdienstleistungen, sucht anhand eines ausgefüllten Fragebogens des Kunden geeignete Betreuungspersonen aus und unterstützt beim Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Betreuungsdienstleister und dem Kunden.

3.Online-Fragebogen und Vertragsschluss über die Dienstleistungen von AnSa-Vital Vermittlungsagentur – Pflegevermittlung
Um die Vermittlungsleistungen von AnSa-Vital Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen und zunächst ein unverbindliches und kostenloses Angebot erhalten zu können, füllt der Kunde zunächst auf der Website von AnSa-Vital Vermittlungsagentur unter www.ansa-vital.de oder www.vermittlung-seniorenbetreuung.de den Online-Frage-bogen aus, in dem die zur Ermittlung des geeigneten Pflegepersonals erforderlichen Angaben zu dem gewünschten Leistungsumfang, den An-forderungen an das Personal, die Beschreibung der häuslichen Umgebung und die Angaben zu der pflegebedürftigen Person sowie die Kontaktdaten des Kunden mitgeteilt werden. Diese personenbezogenen Daten werden über eine verschlüsselte Seite an AnSa-Vital Vermittlungsagentur gesendet, streng vertraulich behandelt und ausschließlich dazu verwendet, geeignetes Pflegepersonal zu ermitteln und den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermöglichen. Näheres zu dem Umgang mit den personenbezogenen Daten der Kunden und der betreuungsbedürftigen Personen ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Den Online-Fragebogen dürfen ausschließlich volljährige und auch im Übrigen geschäftsfähige Kunden ausfüllen, die entweder selbst auf entsprechende Pflegedienstleistungen angewiesen sind oder für betreuungsbedürftige Personen rechtmäßig und wirksam handeln. Die im Rahmen des Online-Fragebogens erfragten Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Unzulässig ist insbesondere die Angabe von Daten Dritter bzw. von Personen, für die nicht wirksam in Vertretung gehandelt werden kann.
Nach dem Absenden des Online-Fragebogens ermittelt AnSa-Vital Vermittlungsagentur anhand der Kriterien unverbindlich und kostenlos geeignete Pflegekräfte aus und schickt dem Kunden im Rahmen eines Schreibens ein persönliches Angebot mit ein oder mehreren Personalvorschlägen, den voraussichtlichen Kosten der Pflegekraft. Der Kunde kann sodann unter den Personalvorschlägen ein oder mehrere Betreuungspersonen als „Wunschkandidaten“ auswählen und den Auftrag unterschrieben an AnSa-Vital Vermittlungsagentur per E-Mail, Post oder Telefax zurücksenden. AnSa-Vital Vermittlungsagentur sendet dem Kunden daraufhin einen Betreuungsdienstleistungsvertrag in zweifacher Ausfertigung zu. Dem Kunden steht es frei, den Betreuungsdienstleistungsvertrag mit dem Betreuungsdienstleister abzuschließen oder ihn abzulehnen.

4. Vertragsgegenstand
Die Verträge über die Betreuungsdienstleistungen beschränken sich auf die Rufbereitschaft, Hilfe bei der Haushaltsführung und Organisation des Tagesablaufs (u.a. Einkaufen von Lebensmitteln, Wäsche waschen, Putzen, Kochen, Begleitung zum Arzt usw.) und ggf. der Tätigkeiten im Bereich der Grund- und Intimpflege. Ausgenommen sind Verträge, die Pflegedienstleistungen im Sinne einer medizinischen Versorgung zum Gegenstand haben. Wir vermitteln ein Dienstleistungsvertrag einer polnischer Firma zum Einsatz einer Betreungskraft in einem Privathaushalt.
Die Verträge über Betreuungsdienstleistungen werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Betreuungsdienstleister geschlossen. Die eigentliche Dienstleistung und Abrechnungen werden direkt über die polnische Firma erbracht. Für die Angebote der Betreuungsdienstleister, deren Inhalte sowie für den Vertragsabschluss und dessen Durchführung sind allein die jeweiligen Betreuungsdienstleister als Vertragspartner des Kunden verantwortlich. Die Firma AnSa-Vital Vermittlungsagentur ist lediglich als Vermittler tätig und kann demnach nicht für entstandene Schäden, die in Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag und dessen Ausführung entstehen, haftbar gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben. Terminliche Zusagen durch AnSa-Vital Vermittlungsagentur sind immer unverbindlich. AnSa-Vital Vermittlungsagentur unterstützt den Kunden auch während der Laufzeit des Betreuungsdienstleistungsvertrages und steht bei Organisationsfragen oder unvorhergesehenen Ereignissen als Ansprechpartner zur Verfügung.

5. Vertrag mit dem Betreuungsdienstleister
Der Vertrag über die Betreuungsdienstleistungen kommt dadurch zustande, dass der Kunde die übersandten Vertragsformulare unterschreibt und sie an AnSa-Vital Vermittlungsagentur schickt. Betreuungsdienstleister übermittelt die Erklärungen zwischen dem Kunden und dem Betreuungsdienstleister als Bote. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Betreuungsdienstleister zustande.

6. Vermittlungsleistungen
Der Auftraggeber erteilt der AnSa-Vital Vermittlungsagentur zum Zwecke der Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften einen Vermittlungsauftrag. Die AnSa-Vital Vermittlungsagentur tritt lediglich als Vermittler und nicht als Leiharbeitsfirma oder Unternehmen mit eigenen Angestellten auf. Den späteren Vertrag schließen Sie als Auftraggeber mit unseren ausländischen Partneragenturen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die AnSa-Vital Vermittlungsagentur bei der Auswahl der geeigneten Arbeitskräfte durch sachgerechte Auskunft (Anzahl der Arbeitkräfte, Unterkunft…) per Mail, Kontaktformular oder telefonisch zu unterstützen.

7. Dauer des Betreuer-Vertrags
Die Vertragslaufzeit zwischen dem Patienten/ Patientenangehörigen und dem Betreuer ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodell, ist jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren beschränkt. Der Betreuer-Vertrag endet darüber hinaus mit dem Ableben des Patienten.
8. Arbeitsbeschreibung
Sämtliche Angaben zur Arbeit und den Arbeitsbedingungen stammen vom Auftraggeber. Die AnSa-Vital Vermittlungsagentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

9. Provisionsanspruch
Mit Abschluss eines Vorvertrages, Anforderungsbogen und des darauf folgenden Arbeitsvertrages (mündlich/schriftlich) über ein von der Vermittlungsagentur nachgewiesenen Arbeitskraft entsteht kein Provisionsanspruch der AnSa-Vital Vermittlungsagentur. Diese Kosten werden von der ausländischen Arbeitsagentur getragen. Die gesamte Vermittlung von osteuropäischen Arbeitskräften ist für den Auftraggeber kostenfrei!

10. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von der AnSa-Vital Vermittlungsagentur zur Kontaktaufnahme erhalten hat, nicht weiterzugeben und oder in der Folge für weitere eigene Zwecke zu verwenden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Angebote ein Arbeitsvertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet Schadenersatz in voller Höhe der Provision an die Vermittlungsagentur zu bezahlen. Dies gilt auch bei wiederholtem Aufenthalt bei demselben, oder verschiedenen von der AnSa-Vital Vermittlungsagentur mitgeteilten Arbeitgeber. In derartigen Fällen ist erneut eine Provision wie bei ordentlicher Vermittlung der Vermittlungsagentur zu entrichten.

11. Haftungsbeschränkungen & Haftungsausschluss
Die AnSa-Vital Vermittlungsagentur unternimmt bei der Auswahl der vermittelten Alltagshilfen alle ihm möglichen Anstrengungen, um deren Qualifikation und Zuverlässigkeit festzustellen. Weiterhin überwacht er die Alltagshilfen gemäß der Leistungsbeschreibung. Auf Beschwerden des Auftraggebers wird der AnSa-Vital Vermittlungsagentur reagieren und ggf. auch die Alltagshilfe gegen eine andere austauschen. Dies vorausgeschickt ist der Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) bei den Angaben über die Alltagshilfen auf die Informationen sowohl der Alltagshilfen als auch des Auftraggebers angewiesen.

Der Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) haftet nicht für Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einem Nichtzustandekommen eines Dienstleistungsverhältnisses mit einer Alltagshilfe, aus einem Verzug der Alltagshilfe mit der Erbringung ihrer Leistungen oder mangelhafter Leistung der Alltagshilfe ergeben. Der Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) haftet also nicht für Leistungen, die von der Alltagshilfe im Rahmen des mit ihr geschlossenen Dienstleistungsvertrages zu erbringen sind. Wir müssen uns auf die von unserer Partnerfirma übermittelten Informationen verlassen. Der Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) haftet vielmehr nur für die Erfüllung der von ihm versprochenen Vermittlungsleistungen. Insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Informationen, Zeitverzögerungen, allgemeine Mängel, Nicht- oder Schlecht-Leistung der Alltagshilfe haftet der Vermittler nicht.

Gegen den Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) gerichtete Schadenersatzansprüche sind, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit hier nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für den Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

12. Datenspeicherung
Der Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) wird Daten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Durchführung des Auftrags notwendig ist. Weitere Verwendungsarten oder gar die Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer des Vermittlungsvorganges bzw. für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert, höchstens für die Dauer der gesetzlich, steuerlich und kaufmännisch vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen. Soweit sich der Vermittler (AnSa-Vital Vermittlungsagentur) Dritter zur Abwicklung seiner Geschäftstätigkeit bedient, wird er mit diesen Auftragsdatenverarbeitungsverträge abschließen und diese damit ebenfalls auf die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichten. Der Auftraggeber wird ihm zur Kenntnis gelangte persönliche Daten von Alltagshilfen nicht an Dritte weitergeben.

13. Vertragsänderung, Kündigung
– Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind in Textform zu vereinbaren.
– Die Kündigung des Vermittlungsvertrages kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen erfolgen. Die Kündigung muss aus Gründen der Klarstellung und rechtlichen Eindeutigkeit in Textform (Fax, E-Mail, etc) erfolgen.
– Eine Kündigung des Vermittlungsvertrags durch eine der Vertragsparteien soll auch einen eventuell bereits begonnen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Alltagshilfe erfassen. Die Alltagshilfe wird den Einsatzort in diesem Fall verlassen.

14. Datenschutz und Datensicherheit
Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der AnSa-Vital Vermittlungsagentur oder von dieser beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die AnSa-Vital Vermittlungsagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme von Daten durch Dritte nach dem Stand der Technik bei der Übertragung über offene Netze nicht sicher ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.

15. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers (AnSa-Vital Vermittlungsagentur). Bei Geschäften mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Vermittlers vereinbart. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

16. Hinweis
– Rund-um-die-Uhr-Betreuung, 24h-Pflege usw. sind Begriffe unter denen im Internet gesucht wird. Damit Sie uns finden können, verwenden wir diese und ähnliche Begriffe auch. Wir möchten jedoch klarstellen, dass die eingesetzten Kräfte zwar 24 Std. anwesend sein können, jedoch nicht 24 Std. arbeiten. Die übliche Tätigkeitszeit überschreitet die allgemeine 8-Stunden-Regelung nicht.

– Auf allgemeinen Wunsch der vermittelten Alltagshilfen möchten wir darum bitten, alle Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld etc. möglichst aus der Wohnung/dem Haus des Auftraggebers zu entfernen, zumindest aber eine sichere Unterbringung in verschlossenen, der Alltagshilfe nicht zugänglichen oder nicht transportablen Behältnissen zu gewährleisten. Dies ist insbesondere bei Patienten mit Demenzerkrankungen wichtig, um jedwedes Missverständnis und unangenehme Situationen während der Betreuung zu vermeiden.

17. Widerrufsrecht
Als Verbraucher, das heißt als natürliche Person, die den Vertrag über die Beratung zur Inanspruchnahme einer pflegeunterstützenden Betreuung in häuslicher Gemeinschaft eines Betreuungsdienstleistungsvertrages zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht dem Kunden außerdem ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das AnSa-Vital Vermittlungsagentur wie folgt belehrt:

18. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht-zeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Ansa-Vital Pflegeagentur und Vermittlungsagentur für 24 Stunden Haushaltshilfen und Pflegekräften zu hause durch polnische Pflegekräfte
Büro Köln
Eigelstein 147
50668 Köln
E-Mail: info()ansa-vital.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

19. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland wird als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Vermittlers vereinbart. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch Ersatzbestimmungen, die dem urprünglichen Zweck entsprechen, zu ersetzen. Bei schriftlichen Verträgen gelten die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Stand Januar 2018