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Unser Kostenbeispiel
24-Stunden-Pflege pro Monat mit Sprachgruppe „Ausreichend“
2.200,00 Euro
(1) für häusliche Pflege (Pflegegrad 4) 728,00 Euro
(2) Verhinderungspflege 134,00 Euro

1. Das Pflegegeld steht Ihnen pauschal zu, wenn Sie sich selbst um die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Je höher die Pflegestufe, desto höher die Pauschale. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

2. Bei Vorliegen einer Pflegestufe steht Ihnen zudem unter bestimmten Voraussetzungen jährlich € 1.612,00 Verhinderungspflegegeld zu. Auch hier unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung.

3. Ergänzend zur Verhinderungspflege können Sie bis zu 50% des nicht in Anspruch genommenen Betrages aus der Kurzzeitpflege (pro Jahr also bis € 806,-) zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden.

4. Pflegeunterstützende Betreuung in Form der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ über AnSa Vital lässt sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen und dabei Ihr zu versteuerndes Einkommen um bis zu € 4.000,00 pro Jahr senken. Dies gilt auch für die nächsten Angehörigen von Pflegepersonen.

5. Betreuungsgeld Nach § 45 b SGB XI können Versicherte – je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs – zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Jeder Pflegebedürftige, dem eine der drei Pflegestufen zugesprochen wurde, erhält monatlich ab 104 €. Menschen, die besonders eingeschränkt sind, z.b. aufgrund einer Demenz, können bis zu 208€ erhalten.
Die Leistungen des Betreuungsbetrages betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.