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Ihr individuelles Pflegekonzept für eine 24-Stunden-Betreuung mit Ansa Vital:

– Ansa Vital vermittelt Ihnen oder Ihren Angehörigen eine Betreuungskraft, die sich um die Grundpflege und Haushaltstätigkeiten kümmert.

– Bei Vorliegen eines Pflegegrades besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Pflegegeld zu beantragen, das monatlich ausgezahlt wird.

– Ein bis zwei Mal pro Woche kann der Pflegebedürftige die Tagespflege in Anspruch nehmen, um in kleinen Gruppen betreut und tagsüber beschäftigt zu werden. Diese Zeit kann die Betreuungskraft zur Erholung nutzen.

– Bei Bedarf an medizinischer Versorgung kann ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Wenn die Kombileistung in Anspruch genommen wird, werden weiterhin 50% des Pflegegeldes weitergezahlt, oder die Leistungen der Krankenkasse für Verordnungen des Arztes können genutzt werden. In diesem Fall werden die Ansprüche aus der Pflegekasse wie das Pflegegeld in vollem Umfang weitergezahlt.

– Für kurze Einsätze der Betreuerinnen und Betreuer durch Ansa Vital kann beispielsweise in der Urlaubszeit die Verhinderungspflege beantragt werden. Die Kosten für die 24-Stunden-Pflegekraft sind dann nahezu komplett gedeckt.

– Personen, die steuerlich veranlagt sind, können die 24-Stunden-Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung einkommensteuermindernd ansetzen.

Bitte füllen sie diesen Fragebogen so sorgfältig wie nur möglich aus.

So ist es unseren Mitarbeitern möglich Ihnen Auskunft über Sozialzuschüsse zu geben.

Im Idealfall übernimmt das Sozialamt alle Kosten für die Betreuung.

Die Beratung ist für Sie kostenlos.