Ihr individuelles Pflegekonzept für eine 24-Stunden-Betreuung mit Ansa Vital:
– Ansa Vital vermittelt Ihnen oder Ihren Angehörigen eine Betreuungskraft, die sich um die Grundpflege und Haushaltstätigkeiten kümmert.
– Bei Vorliegen eines Pflegegrades besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Pflegegeld zu beantragen, das monatlich ausgezahlt wird.
– Ein bis zwei Mal pro Woche kann der Pflegebedürftige die Tagespflege in Anspruch nehmen, um in kleinen Gruppen betreut und tagsüber beschäftigt zu werden. Diese Zeit kann die Betreuungskraft zur Erholung nutzen.
– Bei Bedarf an medizinischer Versorgung kann ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Wenn die Kombileistung in Anspruch genommen wird, werden weiterhin 50% des Pflegegeldes weitergezahlt, oder die Leistungen der Krankenkasse für Verordnungen des Arztes können genutzt werden. In diesem Fall werden die Ansprüche aus der Pflegekasse wie das Pflegegeld in vollem Umfang weitergezahlt.
– Für kurze Einsätze der Betreuerinnen und Betreuer durch Ansa Vital kann beispielsweise in der Urlaubszeit die Verhinderungspflege beantragt werden. Die Kosten für die 24-Stunden-Pflegekraft sind dann nahezu komplett gedeckt.
– Personen, die steuerlich veranlagt sind, können die 24-Stunden-Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung einkommensteuermindernd ansetzen.
Zum 01.01.2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst.
Seitdem dienen Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.
Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die drei Pflegestufen sowie die Anerkennung von eingeschränkter Alltagskompetenz z. B. von Demenzkranken („Pflegestufe 0“) wurden durch die Pflegegrade komplett ersetzt.