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Pflegegrade

Ihr individuelles Pflegekonzept für eine 24-Stunden-Betreuung mit Ansa Vital:

– Ansa Vital vermittelt Ihnen oder Ihren Angehörigen eine Betreuungskraft, die sich um die Grundpflege und Haushaltstätigkeiten kümmert.

– Bei Vorliegen eines Pflegegrades besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Pflegegeld zu beantragen, das monatlich ausgezahlt wird.

– Ein bis zwei Mal pro Woche kann der Pflegebedürftige die Tagespflege in Anspruch nehmen, um in kleinen Gruppen betreut und tagsüber beschäftigt zu werden. Diese Zeit kann die Betreuungskraft zur Erholung nutzen.

– Bei Bedarf an medizinischer Versorgung kann ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden. Wenn die Kombileistung in Anspruch genommen wird, werden weiterhin 50% des Pflegegeldes weitergezahlt, oder die Leistungen der Krankenkasse für Verordnungen des Arztes können genutzt werden. In diesem Fall werden die Ansprüche aus der Pflegekasse wie das Pflegegeld in vollem Umfang weitergezahlt.

– Für kurze Einsätze der Betreuerinnen und Betreuer durch Ansa Vital kann beispielsweise in der Urlaubszeit die Verhinderungspflege beantragt werden. Die Kosten für die 24-Stunden-Pflegekraft sind dann nahezu komplett gedeckt.

– Personen, die steuerlich veranlagt sind, können die 24-Stunden-Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung einkommensteuermindernd ansetzen.

Zum 01.01.2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst.

Seitdem dienen Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.

Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte werden je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und erhalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die drei Pflegestufen sowie die Anerkennung von eingeschränkter Alltagskompetenz z. B. von Demenzkranken („Pflegestufe 0“) wurden durch die Pflegegrade komplett ersetzt.

Überleitung von Pflegestufe zu Pflegegrad

Vorher Seit 2017
Pflegestufe 0, Pflegestufe 1 Pflegegrad 1-2
Pflegestufe 1, mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz), Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2, mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz), Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3, mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz), Härtefall Pflegegrad 5

Das sind die Pflegegrade

Pflegegrad 1 (0 €)
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kann von Menschen beantragt werden, bei denen bisher Pflegestufe 0 nicht genehmigt wurde. Nun erhalten Menschen mit leichter Form von psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung oder Demenz schon Leistungen der Pflegeversicherung. Nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss für diesen Pflegegrad vorliegen. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben weitaus mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. 27 bis 60 Minuten täglicher Grundpflege werden mit Erhalt dieses Grads übernommen.

Pflegegrad 2 (332 €)
Pflegegrad 2 ist mit der Pflegestufe 0 und 1 zu vergleichen. Mit diesem Pflegegrad wird einem nun schon eine Pflege mit geringerem Zeitaufwand zugesprochen. Dieser Pflegegrad entspricht einer eingeschränkten Alltagskompetenz und erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 30 bis 127 Minuten Grundpflege werden hier eingeplant.

Pflegegrad 3 (573 €)
Der Pflegegrad 3 entspricht Pflegestufe 1, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz, also meist Demenz vorliegt. Er entspricht Stufe 2 wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Menschen, die bisher also Stufe 1 hatten, können höhere Leistungen beanspruchen. Diesen Pflegegrad erhalten alle, die eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besitzen. Ihr Anspruch liegt bei 131 bis 278 Minuten Grundpflege am Tag.

Pflegegrad 4 (765 €)
Leistungen des Pflegegrads 4 beziehen von nun an alle Menschen, die den Pflegestufen 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) und 3 zugeordnet waren. Hier sind schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit Faktor für die Zuordnung sowie die Notwendigkeit von bis zu 300 Minuten Grundpflege.

Pflegegrad 5 (947 €)
Der höchste Grad ist Pflegegrad 5. Menschen, die zuvor Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten, beziehen nun Leistungen des höchsten Pflegegrads. Für diesen liegt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vor. Der Pflegeaufwand ist außergewöhnlich hoch und der Pflegebedürftige ist auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen. Mit dem Pflegegrad 5 verbunden sind 245 – 279 Minuten tägliche Grundpflege.

Wie errechnen sich die Pflegegrade?

Die Zuordnung zu den Pflegegraden errechnet sich aus durch ein Punktesystem,
das auf sechs Kategorien basiert.

1. Mobilität (Beweglichkeit)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Verstehen und Artikulieren)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung (z.B. Essen, Einkaufen)
5. Bewältigung von uns selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
In jedem Bereich werden für Unterkategorien Punkte vergeben, je deutlicher die
Fähigkeiten des zu Beurteilenden eingeschränkt sind. Zuletzt werden die
verschiedenen Bereiche nach ihrer Bedeutung für den Alltag gewichtet.
Eine Ausnahme sind die Bereiche 2 und 3. Hier fließt nur der höher bewertete – also der, in dem die meisten Schwierigkeiten auftreten – in die Beurteilung ein.